Unsere langjährige Erfahrung bei der Beantragung und Abwicklung von Förderprojekten erlaubt es uns in fast allen Fällen, unsere Dienstleistung komplett auf Erfolgsbasis anzubieten. Die Bemessungsgrundlage für das Erfolgshonorar sind die bewilligten und tatsächlich in Anspruch genommenen Zuschüsse. Hiervon stellen wir einen zuvor vereinbarten prozentualen Anteil in Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt mit Projektfortschritt, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Durch diese Vorgehensweise sind wir vom Start bis zum Abschluss des Projektes mit Ihrem Erfolg und auch mit Ihrem Risiko verbunden.